Rückstausicherung
Schützen Sie ihre Immobilie vor Rückstau! Rückstausicherung!
Ist die Entwässerungsleitung ihres Gebäudes an einem öffentlichen Kanal angeschlossen, sind sie als Eigentümer verpflichtet Ihre Immobilie gegen Rückstau zu schützen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber auch Dinge, welche unbedingt einzuhalten sind. Im Falle der Fehlinstallation einer z.B. mechanischen Rückstauklappe in Ihrem Kanalsystem kann es passieren, das sie Ihr Gebäude selber fluten. Vorgehensweise und entsprechende Regeln zum Rückstauschutz finden sie in der DIN EN 12056. Ergänzend dazu gilt die DIN 1986- Teil100, bezüglich Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12056.
Sie haben Fragen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einer Vor-Ort Termin und beraten Sie, nach Sichtung der örtlichen Gegebenheiten, über eine sinnvolle und effektive Rückstausicherung Ihres Gebäudes.
Kontaktieren Sie uns!